In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und wachsender sozialer Ungleichheit wird die Sozialhilfe in der Schweiz für viele Menschen zu einer existenziellen Unterstützung. Auch im Jahr 2025 gelten neue Standards und Anpassungen, die sowohl bestehende Empfänger als auch potenziell Anspruchsberechtigte betreffen können.
Hier erfahren Sie, wer Anspruch auf Sozialhilfe hat, wie hoch die Leistungen im Jahr 2025 ausfallen und welche Regelungen sich geändert haben.
Inhalt:
sozialhilfe schweiz höhe
sozialabzüge schweiz 2025
ab wann bekommt man sozialhilfe in der schweiz
sozialhilfe deutschland 2025
grundsicherung schweiz
auszahlungstermine sozialhilfe 2025
wieviel sozialhilfe bekommt man in der schweiz
anspruch auf sozialhilfe schweiz
Was ist Sozialhilfe in der Schweiz?
Die Sozialhilfe stellt in der Schweiz das letzte soziale Netz dar, wenn keine anderen finanziellen Mittel mehr zur Verfügung stehen. Sie wird dezentral organisiert, d. h. jede Gemeinde oder Stadt ist für die Durchführung zuständig. Grundlage dafür sind die SKOS-Richtlinien (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe), die regelmäßig aktualisiert werden und als Empfehlung für die Berechnung dienen.
Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?
Grundsätzlich hat jede in der Schweiz lebende Person Anspruch auf Sozialhilfe, wenn der Lebensunterhalt nicht selbständig bestritten werden kann und keine anderen Ansprüche bestehen (z. B. auf Arbeitslosenversicherung, IV oder Ergänzungsleistungen).
Hauptvoraussetzungen:
Wohnsitz in der Schweiz
Keine ausreichenden Einkünfte oder Vermögenswerte
Keine vorrangigen Sozialleistungen
Mitwirkungspflicht: aktive Arbeits- oder Integrationsbereitschaft
Auch alleinerziehende Eltern, Langzeitarbeitslose, Personen mit unsicherem Aufenthaltsstatus oder Krankheit/Behinderung zählen zu den häufigen Empfängergruppen.
Wie viel Sozialhilfe gibt es 2025?
Die Beträge orientieren sich an den SKOS-Richtlinien und variieren je nach Kanton, Familienstand und Wohnsituation. Im Jahr 2025 wurden die Richtlinien inflationsbedingt angepasst.

Durchschnittliche Leistungen pro Monat:
Lebenssituation | Grundbedarf (CHF) | Unterkunft & Zusatzleistungen (Schätzung) |
---|---|---|
Einzelperson | 1.050–1.200 | + 800–1.200 CHF |
Ehepaar | 1.600–2.000 | + 1.000–1.600 CHF |
Kinder (pro Kind) | 200–400 | Je nach Alter |
Zusätzliche Leistungen möglich:
Miete & Nebenkosten
Krankenkassenprämienhilfe
Integrations- oder Ausbildungskosten
Familienzulagen (in bestimmten Kantonen)
Die genaue Höhe wird individuell durch das zuständige Sozialamt berechnet.
Was hat sich 2025 geändert?
Folgende Änderungen gelten ab Januar 2025:
Anhebung der Grundbedarfsbeträge um ca. 2,5 %
Digitalisierung: vereinfachter Zugang zu Online-Anträgen über kommunale Portale
Striktere Mitwirkungspflicht bei arbeitsfähigen Empfängern
Bessere Unterstützung für Familien mit kleinen Kindern
Die SKOS empfiehlt zudem, vermehrt auf Integrationsförderung statt reine Auszahlung zu setzen – z. B. durch gemeinnützige Arbeit, Sprachkurse oder Ausbildungshilfen.
Wie beantragt man Sozialhilfe?
Die Beantragung erfolgt direkt bei Ihrer Gemeinde oder dem zuständigen Sozialdienst. Benötigt werden in der Regel:
Mietvertrag
Kontoauszüge
Nachweis über Einnahmen/Vermögen
Ausweis und AHV-Nummer
Aktuelle Rechnungen (z. B. Krankenkasse)
In vielen Kantonen kann der Antrag mittlerweile online eingereicht werden.
✅ Prüfen lohnt sich
Die Sozialhilfe in der Schweiz 2025 wurde an aktuelle wirtschaftliche Bedingungen angepasst und kann in vielen Fällen die Existenz sichern oder Übergangsphasen abfedern. Ob Sie bereits Unterstützung erhalten oder unsicher sind, ob Sie Anspruch haben – es lohnt sich, eine Beratung beim Sozialamt Ihrer Gemeinde in Anspruch zu nehmen.
Tipp: Viele Menschen verzichten auf Leistungen, obwohl sie Anspruch hätten. Prüfen Sie jetzt Ihre Möglichkeiten!